Donnerstag, 19. Januar
Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle (FG)
Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Dies gilt sowohl vor als auch nach Einführung der Abgeltungssteuer (FG Köln, Urteil vom 26.10.2016 - 7 K 3387/13; Revision anhängig).