Samstag, 16. September
Vergeblicher Aufwand für angestrebte Vorstandsposition (BFH)
Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn die Zahlung Voraussetzung für den Abschluss des Anstellungsvertrags ist (BFH, Urteil vom 17.05.2017 - VI R 1/16; veröffentlicht am 13.09.2017).