Sonntag, 04. März
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen in 2013 (BFH)
Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. Der hierfür vorgesehenen Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) ist auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 verfassungsgemäß (BFH, Urteil v. 09.11.2017 - III R 10/16; veröffentlicht am 28.02.2018).