Montag, 24. April
Badrenovierung im Home-Office als Werbungskosten (FG)
Die Kosten einer Badrenovierung im Home-Office können nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn die Renovierung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt (FG Köln, Urteil vom 03.08.2016 - 5 K 2515/14; Revision anhängig).