Montag, 24. April
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen (BFH)
Nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in dem Praxisraum eines selbständig Tätigen stellt einen "anderen Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG dar (BFH, Urteil vom 22.02.2017 - III R 9/16; veröffentlicht am 19.04.2017).