Samstag, 30. Dezember
Entschädigung für entgangene Einnahmen ist steuerpflichtig (FG)
Die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.11.2017 - 10 K 3494/15, Revision zugelassen).