Sonntag, 04. März
Einkünfte eines Fußballschiedsrichters (BFH)
Fußballschiedsrichter sind steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig, die bei internationalen Einsätzen auch nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Dies rechtfertigt die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte. Diesem nationalen Besteuerungsrecht stehen abkommensrechtliche Hürden (hier: sog. Sportlerbesteuerung im jeweiligen Tätigkeitsstaat) nicht entgegen (BFH, Urteil v. 20.12.2017 - I R 98/15; veröffentlicht am 28.02.2018).