Donnerstag, 19. Januar
Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers (FG)
Das FG Niedersachsen hat - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - darüber entschieden, ob im Anwendungsbereich des ab 2014 geltenden neuen steuerlichen Reisekostenrechts Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers eine erste Tätigkeitsstätte begründen (FG Niedersachsen, Urteil vom 30.11.2016 - 9 K 130/16, Revision zugelassen).