Freitag, 21. April
Allgemeine Aufzeichnungspflichten auch für Prostituierte (FG)
Bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahmen-Überschussrechnung kann nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden (FG Hamburg, Urteil vom 16.11.2016 - 2 K 110/15; Revision eingelegt).